Pfusch
beim Einbau einer Ölheizung mit
Solarunterstützung
1.
Teil: Das Wirken der Heizungsfachfirma X
An unserem
Einfamilienhaus wurden
2004 umfangreiche Sanierungs- und Ausbauarbeiten durchgeführt. Im
Rahmen dieser
Arbeiten wurde eine neue Ölheizung mit Solarunterstützung für
Warmwasser und
Heizung der Firma Viessmann, Allendorf, eingebaut. Mit der
Ausschreibung der
Arbeiten hatte ich einen Architekten betraut.
Die
Heizungsfachfirma X gab
das günstigste Angebot ab. Da mein Architekt keine Bedenken gegen diese
Firma
hatte und meinte, sie sei einer der kleineren Betriebe, wo der Chef
noch
mitarbeite, schloss ich am 25. Mai 2004 einen VOB-Bauvertrag
einschließlich
Schiedsgerichtsvereinbarung mit der Fa. X ab. Zusätzlich wurde mit ihr
noch
vereinbart, dass einige Leitungen für Gartenwasser, Heizung,
Wasseranschluss
und Abwasser verlegt werden sollten und diese Arbeiten nach Aufwand
bezahlt
würden.
Herr A. einer
der beiden
Geschäftsführer der Fa. X besichtigte den Heizungskeller und das Dach
und bestellte
dann nach Vertragsabschluss die Komponenten einer
Viessmann-Heizungsanlage.
Mein Architekt hatte aufgrund seiner Wärmebedarfsberechnung eine
Kollektorfläche von insgesamt 15 m2
vorgegeben, was sechs Viessmann-Kollektoren entspricht. Mit Herrn A.
wurde
abgesprochen, dass die alte Heizung aus dem Heizungskeller zu
transportieren
ist, dann die zu diesem Zeitpunkt anwesenden Trockenbauer die Wand- und
Deckenisolierungen im Heizungskeller vornehmen sollen und dann die neue
Heizung
eingebaut werden soll. Weiterhin hat der Architekt Herrn A. darüber
informiert,
dass zu diesem Zeitpunkt eine Dachdeckerfirma wegen anderer Arbeiten im
Haus
ist und der Architekt und ich immer da sind, wenn es Probleme z. B. mit
der
Leitungsführung ins Dach geben sollte. Wir sind beide keine
Heizungsfachleute
und gingen nun davon aus, dass Herr A. die genaue Planung der
Heizungsanlage
vornimmt. - Außerdem war an der Stelle im Wohnzimmer, wo die Anschlüsse
für
Wasser und Abwasser (als Vorbereitung für eine Küche) installiert
werden
sollten, wegen Fensterdurchbrüche eine Staubwand aufgebaut.
Im Juli 2004 kam
dann ein
Lastwagen mit den Einzelteilen der Heizung und die Teile wurden am
Straßenrand
in unserer Garageneinfahrt abgestellt. Da ich das so kommen sah, hatte
ich
vorher die Garage ausgeräumt und konnte die Monteure der Fa. X dazu
bewegen,
die empfindlichen und teuren Komponenten in die Garage zu schaffen.
Dort blieben
sie dann auch erstmal tagelang liegen, weil ja erst die alte Heizung
ausgebaut
und die Wärmeisolierung im Heizungsraum vorgenommen werden sollte. Es
wurden
fünf Indach-Kollektoren à 2,5 m2 mit
Eindeckrahmen geliefert und im Garten gelagert. Die Monteure bauten die
alte Heizung
aus, verschwanden und tauchten vorerst nicht wieder auf. Entgegen der
Absprache
ihres Chefs mit dem Chef der Trockenbauer hatte der Kolonnenführer den
anwesenden Trockenbauern nicht gesagt, dass und an welchen Stellen sie
die
Wärmeisolierung im Heizungsraum ausführen sollen, so dass keiner
wusste, ob mit
der Isolierung begonnen werden konnte oder nicht. Durch dieses völlig
unkooperative Verhalten des Kolonnenführers der Fa. X kam unsere
Terminplanung
ins Trudeln. - Am nächsten Tag wurde der sechste Kollektor
nachgeliefert und
ich konnte sehen, wie er zu den übrigen in den Garten kam. Gott sei
Dank waren
Handwerker einer anderen Firma da, die abladen halfen.
Tage später
kamen die
Monteure der Fa. X wieder und begannen entgegen der Absprache mit der
Montage
der Kollektoren auf dem Dach anstatt mit der Montage der Heizung. Das
führte
dazu, dass meine Frau und ich uns mehrere Tage nicht warm duschen
konnten. Dann
stellten die Monteure fest, dass nur fünf anstatt sechs Kollektoren auf
das Dach
passten, d. h. der Chef hatte falsch oder überhaupt nichts geplant,
frei nach
dem Motto, irgendwie werden die Monteure die sechs Kollektoren schon
auf das
Dach kriegen. Die fünf Kollektoren wurden dann auf das Dach
„gewurschtelt“. Den
sechsten Kollektor nahm die Fa. X wieder zurück.
Erst dann hat
die Fa. X die
Komponenten für die Heizung mit Solarunterstützung für Warmwasser und
Heizung
im Heizungskeller eingebaut. Am 12. Aug. 2004 war die Heizung angeblich
fertig
gestellt, an dem Tag als meine Frau und ich unseren langfristig
geplanten
Urlaub antraten (erst am späten Nachmittag, ungewaschen und noch
eingepudert
vom Betonstaub aus unserem Wohnzimmer). Dann begann die Fa. X, nach
harter
Auseinandersetzung meines Architekten mit deren Kolonnenführer (ich
erlebte
davon noch den Anfang, weil ich als Bauherr selber begann, die
Kellerdecke und
Wohnzimmerwand aufzustemmen), ab dem 12. Aug. 2004 die noch
zusätzlichen
Arbeiten, wie das Verlegen von Leitungen für Wasser und das Setzen
eines
Heizkörpers in unserem Wohnzimmer durchzuführen. Ich erlebte gerade
noch, weil
wiederum mangels jeglicher Kooperation der Fa. X - hier mit den Maurern
-
bereits schon die Staubschutzwand abgebaut und deshalb das Wohnzimmer
(mit den
nicht abgedeckten Möbeln) in eine Staubwolke eingehüllt wurde. Dies
wäre alles
nicht nötig gewesen, weil die Maurerfirma besser in der Lage gewesen
wäre,
vorher schon die Öffnungen für die gewünschten Anschlüsse in die Wand
zu
stemmen. Herr A. als Chef der Fa. X war in Urlaub an den Plattensee
gefahren
und weder für den Architekten noch für mich erreichbar und der
Kolonnenführer
blieb unzugänglich. - So nahm das Chaos seinen Lauf.
Die Arbeiten
wurden auch
während unseres Urlaubes von dem Architekten betreut. Als meine Frau
und ich
aus dem Urlaub zurückkamen, lief die Heizung auf vollen Touren,
angeblich weil
die Wände getrocknet werden mussten und die Heizungsanlage, die nun
angeblich
fertig gestellt war, eingefahren werden sollte. Als sich dann aber
nichts mehr
tat und als die Fa. X auf Mahnungen meines Architekten nicht reagierte,
habe
ich dann Herrn A. schriftlich angemahnt und die Zusage erreicht, dass
die
Heizung am 10.09.2004 in Ordnung gebracht wird.
Am 10. Sept.
2004 vormittags
erschien dann der Kolonnenführer der Fa. X, entlüftete den
Solarkreislauf und
füllte dann mit Wasser (!) nach, ordnete die Mappe mit der
Dokumentation zu der
Viessmann-Heizungsanlage und gab meiner Frau und mir eine kurze
Einführung in
die Anlage. Danach betätigte er auf mein inständiges Bitten hin die
Entlüftungsventile des Solarkreislaufes im Spitzboden noch einmal, um
weitere
Luft aus dem Solarkreislauf abzulassen und ging mit dem Rat, alles
genau zu
lesen, denn wenn er wieder kommen müsse, werde es teuer, denn er käme
von
Bamberg.
Am gleichen Tag um etwa 13 Uhr
schaltete die Anlage unplanmäßig ab. Von der Fa. X war niemand
erreichbar. Ich las dann -
gemäß dem Rat des Kolonnenführers -
die ganzen Unterlagen und telefonierte zusätzlich mit einem Techniker der Fa.
Viessmann in Allendorf. Ich hatte zwar vorher von der genauen Technik
einer
Solaranlage wenig Ahnung, kann jedoch als Physiker auch technische
Einzelheiten
und technische Mängel erkennen, wenn sie mir von Fachleuten erläutert
werden.
Aus
dem Telefongespräch und der Dokumentation zur Heizanlage ergab sich,
dass das
Ausdehnungsgefäß für den Solarkreislauf zu klein und der Durchsatz
durch die
Kollektoren viel zu gering war. Dies teilte ich der Fa. X schriftlich mit. In diesem Schreiben wies ich die Fa.
X auch
darauf hin, dass absolut kein Wasser in den Solarkreislauf gehört
sondern nur
das für diese Anlage vorgeschriebene Wärmeträgermedium (steht deutlich
auf dem
Kanister). Geglaubt wurde mir dies erst, als ich einen Techniker der
Firma
TYFOROP Chemie GmbH, Hamburg, am Telefon befragte und ich das Telefon
dem Architekten
gab, damit auch er das von dem Techniker geäußerte bestätigt bekam.
(Die Anlage
hätte zunächst auch mit dem Wasser im Wärmeträgermedium funktioniert,
im
nächsten Winter aber hätte das Wasser Eiskugeln gebildet und damit u.
U. den
Solarkreis zerstört.)
Die
Fa. X hat auf mein energisches Drängen hin die Leitungen des
Solarkreislaufes
wieder leer geblasen, was schon ein Drama war, weil die Firma entgegen
meiner
Warnung glaubte, man könne die Leitung auch ausblasen, wenn die Sonne
die
Flüssigkeit zum Ausdampfen gebracht hat, mit der Folge, dass wir alle
im Keller
in einer Dampf-Glykol-Wolke standen. Am Morgen des nächsten Tages wurde
dann
nochmals ausgeblasen und der Kreislauf neu mit Wärmeträgermedium
gefüllt. Auch
das Ausdehnungsgefäß ist durch
ein größeres
Gefäß ersetzt worden und die in der Montageanweisung vorgeschriebene
Einfüllvorrichtung wurde auf mein weiteres Drängen hin auch eingebaut.
Da der
Solarkreislauf immer
noch nicht funktionierte, forderte ich die Fa. X im Schreiben vom 04.
Okt. 2004
auf, den Kreislauf vollständig mit Wärmeträgermedium zu füllen und für
den
vorgeschriebenen Durchsatz zu sorgen. Zum letzteren erklärte der
Kolonnenführer
der Fa. X: das regele die Pumpe so, darauf habe er keinen Einfluss.
Da ich mich auch
direkt an
die Fa. Viessmann wandte, fand bei uns ein Termin statt, bei dem von
Mitarbeitern
der Fa. Viessmann festgestellt wurde, dass die fünf Kollektoren anders
zu
verbinden sind, um den Strömungswiderstand herabzusetzen. Diese
Arbeiten wurden
dann am 20. und 21. Okt. 2004 bei uns durchgeführt. Dabei sind auch
noch zwei
Anschlüsse am Wärmespeicher geändert worden, weil ich feststellen
musste, dass
der Solarkreislauf nicht wie in der Montageanweisung angegeben, am
Wärmespeicher angeschlossen war. Danach wurde wieder zum x-ten Mal
Wärmeträgermedium eingefüllt.
Nach diesen
Nachbesserungen
funktionierte die Warmwasserbereitung halbwegs bzw. zeitweilig, die
Heizungsunterstützung
aber immer noch nicht. Also begann ich, die Elektrik anhand der Pläne
zu
überprüfen und stellte fest, dass zwei Messfühler samt den zugehörigen
Leitungen fehlten (die dazu erforderliche Tauchhülse hatte ich vorher
bei der
Reinigung des Heizungskellers unter einem der Öltanks gefunden). Da mir
die Fa.
X das nicht glaubte und behauptete, sie hätten alles gemacht, was ich
wollte,
teilte ich das der Fa. Viessmann mit, die am 19. Nov. 2004 erneut eine
Besichtigung mit der Fa. X im
Heizungskeller vornahm. Die beiden
Mitarbeiter der Fa. Viessmann erläuterten dann der Fachfirma X, dass
der Kunde
Recht hat und die Messfühler wirklich fehlen. Außerdem wies ich darauf
hin,
dass die elektrischen Anschlüsse am Kessel nicht den Vorschriften
entsprechen.
Am 08.11.2004
sollte ein von
mir bestellter Elektrikermeister die elektrische Steuerung von einem
Konvektor
(in der Küche) am Kessel anschließen. Er bestätigte, dass die
elektrischen
Anschlüsse am Kessel so nicht bleiben könnten. Ich bat ihn, das aus
sicherheitstechnischen Gründen Notwendigste zu ändern. Die Kosten dafür
blieben
an mir hängen.
Am 30. Nov. 2004
wurden dann
die beiden Temperaturmessfühler eingebaut. Auch die von mir monierte
elektrische
Leitung wurde neu verlegt. Obwohl die Fa. X zusagte, mir eine Handpumpe
zum Nachfüllen
des Solarkreislaufes zu geben, erhielt ich keine.
Da die
Heizungsunterstützung
durch die Solaranlage immer noch nicht funktionierte, bat ich die Fa. X
das
elektronische Steuergerät für den Solarkreislauf richtig einzustellen
und
endlich den Solarkreislauf vollständig mit Wärmeträgermedium zu füllen.
Mahnungen,
Fristsetzungen durch den Architekten und mich blieben erfolglos.
Nachdem ein
von mir hinzugezogener Rechtsanwalt an die Fa. X geschrieben hatte, kam
dann am
02. März 2005 Herr A. mit seinem Kolonnenführer und stellten unter
telefonischer Anleitung der Fa. Viessmann die Anlage richtig ein. Herr
A.
versprach, das noch fehlende Wärmeträgermedium
in der folgenden Woche einzufüllen. - Es geschah aber gar nichts mehr.
Obwohl
ich dies weiterhin angemahnt hatte, auch durch meinen Anwalt, habe ich
danach
von der Fa. X nichts mehr gehört und gesehen, bis ich Ende Mai 2005
beiläufig
erfuhr, dass die Fa. X Insolvenz
angemeldet
hat.
Ich
rief dann beim Insolvenzgericht Bamberg an und bekam bestätigt, dass
die Fa. X.
tatsächlich Insolvenz angemeldet hat und man nannte mir auch den
Insolvenzverwalter.
Nach
Vermittlung durch die Fa. Viessmann beauftragte ich dann die Firma Fa.
H+S
Hauenstein GmbH, Möhrendorf, die Anlage fertig zustellen. Am 01. Juni
2005 fand
bei uns wieder einmal ein Termin statt, bei dem ein Mitarbeiter der
Firma
Viessmann, Herr Hauenstein und ich den Solarteil der Heizungsanlage
durchgingen.
Ergebnis: Die Kollektoren waren teilweise falsch herum und verkantet
eingebaut,
falsch angeschlossen und außerdem mangelhaft befestigt. Die an sich
neuwertige
Rohrführung muss komplett ausgewechselt und die Kollektoren vom Dach
herunter
geholt werden. Es erwies sich, dass es billiger und technisch besser
ist, die
Indachkollektoren durch Aufdachkollektoren auszutauschen und das Dach
an dieser
Stelle neu einzudecken. Da zwei Kollektoren aufgrund des mangelhaft
ausgeführten Solarkreises schon kaputt waren, wurde ein Kollektor durch
einen
neuen Kollektor ausgetauscht und auf den fünften Kollektor habe ich
ganz verzichten
müssen. Nachdem die Fa. H+S Hauenstein die Arbeiten durchgeführt hatte,
lief
die Anlage das erste Mal zufriedenstellend.
Ich
hoffe, dass diese Schilderung einen Eindruck vermittelt, wie eine
„Fachfirma“
ihre Kunden in Atem halten und zusätzliche Kosten verursachen kann.
Weggelassen
habe ich, was sonst noch alles an der Heizung falsch eingestellt war
(z. B. die
Kennlinien für eine Fußbodenheizung) und die Schilderungen, wann und
wie oft
bei den Montagearbeiten Wasser oder das Wärmeträgermedium in größeren
Mengen im
Heizungskeller ausgelaufen war und aufgewischt werden musste, oder wie
Dachdecker die von der Fa. X mangelhaft ausgeführten Dachdeckerarbeiten
korrigieren mussten. - Bei einer
solchen unqualifizierten Vorgehensweise darf man sich nicht wundern,
dass so
arbeitende Firmen insolvent werden.
Die
Beseitigung der Mängel kostete mich „nur“ 5286
Euro, weil die Fa. Viessmann kulanterweise einen neuen Kollektor und
das ganze
Befestigungsmaterial kostenlos lieferte und die beiden zerstörten
Kollektoren zurücknahm
und verschrottete. Die Kosten für den beträchtlichen Zeitaufwand für
Beratungen
und Ortstermine hat sie auch übernommen. Hinzukommt, dass ich viele
Wochen
allein mit der Fehlersuche und dem Schriftverkehr verbracht habe und
letztendlich auch noch die Wärmeisolierung im Spitzboden reparieren
musste.
2.
Teil: Lehren daraus
Die Sache war
schief
gelaufen, obwohl ich einen Architekten mit der Überwachung der Arbeiten
beauftragt
hatte. Dieser Architekt ist zwar auch Energieberater, ist jedoch kein
Heizungsfachmann. Ich bin auch heute noch der Ansicht, dass eine
Heizungsfachfirma ohne Aufsicht durch einen fachkundigen Architekten
eine
Heizung mit Solarkreislauf montieren können sollte. Ein Architekt hat
nur dafür
zu sorgen, dass die technischen Voraussetzungen, so wie die
Heizungsfachfirma
sie benötigt und anfordert, geschaffen werden.
In diesem Fall
war es nötig,
dass die neue Heizung zu einem genauen, vorher vereinbarten Termin
eingebaut
wurde. Vorher ging es nicht, weil der Platz für die Kollektoren auf dem
Dach
erst durch Verlegung eines Dachfensters im Rahmen der Haussanierung
geschaffen
wurde und die Wärmeisolierung im Keller parallel zum Heizungseinbau
erfolgen
musste. Danach sollten dann alle Wände wieder geschlossen, verputzt und
tapeziert werden.
Erster Fehler:
Die
Terminplanung war zu weit nach hinten gerückt. Dadurch kam der ganze
Umbau des
Hauses in die Sommerferien.
Deutsche
Handwerker fahren
während der Bausaison in Urlaub, wenn sie gerade Arbeit hätten; manche
Arbeiten
kamen daher nur schleppend voran. Auch Herr A., der Chef der
Heizungsfirma X.,
war im Urlaub.
Ein Grund dafür
war, dass
der Architekt die genaue Planung zu spät begonnen und nicht
berücksichtigt hatte,
dass auch Genehmigungen ihre Zeit kosten und z. B. für Haustürelemente
erhebliche Lieferzeiten bestehen. Hier hätte ich als Bauherr bei meinem
Architekten energischer auf die Termineinhaltung drängen müssen.
Allerdings war
auch die Witterung im Frühjahr und Sommer 2004 sehr ungünstig für
Arbeiten an
einem über einen längeren Zeitraum offenen und bewohnten Haus.
Zweiter Fehler:
Wenn man
eine zuverlässige Empfehlung für eine gute Firma hat, sollte man diese
Firma
nehmen, auch wenn sie teurer ist als andere. Man sollte sich dann unter
Umständen auch über die Empfehlung des Architekten hinwegsetzen, wenn
diese
nicht fundiert ist.
Dritter Fehler:
Ich hätte im
Beisein meines Architekten (und evtl. eines weiteren Zeugen) Herrn A.
genau fragen
sollen, wie häufig und wie lange seine Firma schon Heizungsanlagen mit
Solarunterstützung der Fa. Viessmann errichtet hat. Auf Grund früherer
negativer Erfahrungen hätte ich sogar fragen sollen, ob er als Chef
oder seine
Mitarbeiter, die er schicken will, diese Erfahrung haben. (Vor dem Bau
eines
Wintergartens hatte uns die von uns beauftragte Firma als Referenzen
fünf von
ihr kurz vorher errichtete gute Wintergärten benannt. Als es aber bei
uns
während des Aufbaus Probleme gab, erfuhren wir erst, dass der
fachkundige Mitarbeiter
inzwischen die Firma verlassen hatte.)
Vierter Fehler:
Mein
Architekt ist ein ehrlicher Mensch, der aber Probleme hat, sich bei
Firmen, die
nicht kooperativ sind, durchzusetzen. Außerdem war er sehr
firmenfreundlich
eingestellt. Er erklärte mir, wenn Handwerker oder sonstige Bauarbeiter
sich
irgendwie verärgert fühlen, können sie dem Architekten (und damit dem
Bauherrn)
erheblichen Ärger machen, indem dann irgendwo absichtlich und unbemerkt
Fehler
eingebaut werden oder irgendeine Arbeit angeblich nicht gemacht werden
kann.
Ich hätte also trotz Architekt selber stärker schauen müssen, dass
alles in
Ordnung ist und mich nicht auf den Architekten verlassen dürfen. - Das
gilt
wohl allgemein.
Fünfter Fehler:
Die
Heizungsanlage musste (wegen des großen Terminverzugs) fertig gestellt
werden,
als meine Frau und ich in Urlaub waren. Als wir zurückkamen, hieß es,
die
Heizung sei fertig und laufe nur, weil die Wände getrocknet werden
müssten.
(Der Mörtel musste vorher stellenweise sehr dick aufgetragen werden und
anschließend durchtrocknen.)
Aus diesem Grund
bemerkten
wir erst sehr spät, das nur die Ölheizung funktionierte aber nicht der
Solarkreislauf.
Im Nachhinein betrachtet, wäre es besser gewesen, die Überprüfung der
Heizungsanlage gleich nach dem Urlaub durchzuführen und dazu den Chef
der
Heizungsfirma herbeizuzitieren.
Sechster Fehler:
Mein
Architekt hat die Rechnungen für die Heizungsanlage überprüft und als
korrekt bezeichnet.
Für die letzte Rechnung traf das aber nicht zu, denn die Rechnung war
überhöht.
Außerdem erklärte mir mein Architekt, die Gesetzgebung sei sehr
restriktiv:
wenn eine Arbeit abgeschlossen ist, könne ich höchstens 5% bis zur
endgültigen
Abnahme einbehalten und angeblich seien bei den Abschlagszahlungen
mindestens
5% einbehalten worden. Und ich würde noch eine komplette
Abschlussrechnung
erhalten. Das war falsch. Hier hatte der Architekt grob versagt. Da ich
glaubte, die Heizungsanlage sei fertig, zahlte ich. Das wiederum war
ein großer
Fehler von mir. Vernünftigerweise hätte ich erst zahlen sollen, wenn
ich selber
gesehen hätte, dass die Anlage und die Abschlussrechnung in Ordnung
sind. Ein
Fehler bestand auch darin, dass weder von meinem Architekten noch von
mir
darauf geachtet worden war, ob die Leistungen für Heizung und für die
Zusatzarbeiten
völlig getrennt von einander abgerechnet worden sind. Es stellte sich
dann
heraus, dass ein großer Teil der Arbeitszeit, die für die Suche nach
Fehlern in
der Heizungsanlage aufgewandt wurde und die Heizungsfirma hätte
übernehmen
müssen, auf die Rechnung für die Zusatzarbeiten gesetzt worden war.
Darauf hat
mich mein Architekt viel zu spät hingewiesen.
Siebter Fehler:
Ich hätte
wesentlich schneller einen Anwalt einschalten sollen. Leider sind die
Gesetze
bzw. der VOB-Vertrag sehr ungünstig für Bauherrn gegenüber unseriösen
Firmen
abgefasst. Ich musste der Firma erst genügend Zeit für Nachbesserungen
geben
und die technischen Fehler im Solarkreislauf beweisen. Der Nachweis
gelang mir
zwar mit Unterstützung durch die Fa. Viessmann; ich musste die Fehler
aber erst
selber finden. Mein Architekt ließ mich dabei allein, ich vermute weil
er
selber unsicher war, aber auch den Chef der Heizungsfirma X schützen
wollte.
Die Fehlersuche kostete mich sehr viel Zeit und zwischenzeitlich
meldete die
Fa. X Insolvenz an. Dann erst sagte der Architekt, dass es schlimm ist,
wenn
sich eine Firma durch Insolvenz ihrer Verantwortung entzieht. -
Vielleicht
hätte aber der schnellere Einsatz eines Anwaltes zu einem Rechtsstreit
(vor
Schiedsrichtern) geführt, den ich vielleicht sogar gewonnen hätte. Dann
hätte
ich aber auch noch die Schiedsrichter und meinen Anwalt bezahlen
dürfen, weil
dann die Heizungsfirma Insolvenz angemeldet hätte. - Deshalb war der
siebte
Fehler vielleicht doch kein Fehler.
Ich könnte
meinen Architekten
auf Schadensersatz verklagen. Aber erstens widerstrebt mir das, weil er
sonst
eigentlich ehrlich mit mir umgegangen ist und er wegen seiner
Ehrlichkeit
bisher auch keine Reichtümer angehäuft hat. Er hatte während der
Planungsphase
gesagt, dass er zwar Energieberater sei aber von Heizungsbau keine
Ahnung habe,
und hatte sich deshalb nur widerstrebend mit der Heizung befasst.
Außerdem
führen solche Schadensersatzforderungen vor Gericht bekanntlich selten
zum
Erfolg, unabhängig davon ob man im Recht ist oder nicht.
Fazit: Der
Auftraggeber
sollte - wenn er Zweifel hat - von einem Fachmann die Solaranlage
prüfen lassen
und dann ggf. erst zahlen. Der Architekt alleine nützt da nicht viel.
3.
Teil: Allgemeine Fragen
Diese oben
beschriebenen
Geschehnisse werfen einige allgemeine Fragen auf:
Es
kann m. E. nicht Sinn einer GmbH sein, dass ein Auftragnehmer als
Fachfirma für
seine groben Fehler bzw. für seine nachweisliche Unfähigkeit in keiner
Weise
persönlich gerade zu stehen braucht, sondern sich einfach durch
Insolvenz
seiner Verantwortung entledigen und dann vielleicht wieder unter einem
anderen
Namen weiter sein Unwesen treiben kann.
Man
fragt sich, wie eine Firma, wie die Fa. X, überhaupt die Zulassung
bekommen
kann, auf dem Gebiet Solarheizung tätig zu werden. Heute reicht
handwerkliches
Geschick allein nicht mehr aus, sondern es ist auch technisches Wissen
um die
Solartechnik erforderlich, das z. B. durch entsprechend intensive
Schulungen u.
a. durch den Hersteller erworben werden kann. Bei der Fa. X handelte es
sich
nicht um eine Schwarzarbeiterfirma aus dem benachbarten Ausland,
sondern um
(angebliche?) Fachleute mit Meistertitel, sonst wäre sie wohl nicht bei
einer
Handwerkskammer eingetragen. Wenn Meistertitel und Berufsorganisation
nicht bewirken,
dass ausreichende Fachkenntnisse vorhanden sind und seriös gearbeitet
wird,
kann man den Meistertitel auch - wie von der EU gefordert - abschaffen (Entbürokratisierung). Das mindeste wäre, dass unseriöse Firmen
aus der
Berufsorganisation ausgeschlossen würden und dies bekannt gegeben
würde, um weiteren
Schaden zu verhindern.
Bei Insolvenz
müsste per
Gesetz geprüft werden, ob sie ohne Verschulden des Betreffenden
eingetreten
oder ob sie grobfahrlässig, wenn nicht gar gewollt herbeigeführt worden
ist.
Wie ich von einem Unternehmensberater, der Insolvenzen abwickelt,
gehört habe
und mir von einer Anwältin, die in der Wirtschaft tätig ist, bestätigt
wurde,
sind die meisten Insolvenzen auf Missmanagement und nicht auf schlechte
Zahlungsmoral
der Auftraggeber zurückzuführen. Man wird daher von staatlicher Seite
(Gesetzgebung und Justiz) nicht umhin können, dafür zu sorgen, dass die
für
eine Insolvenz Verantwortlichen diese Verantwortung auch wirklich zu
tragen
haben und zwar zivil- und strafrechtlich.
Wenn ein
Hersteller nur in
Teilbereichen seiner Produktionskette eine Qualifizierung nach DIN ISO
9001
durchführt, ist dies m. E. sinnlos. Diese DIN-Norm soll ja gerade
sicherstellen, dass der Endverbraucher ein qualifiziertes Produkt
erhält. Im
Fall der Solaranlage hilft es dem Bauherrn nur bedingt, wenn die
Bauteile eines
Herstellers hervorragend sind, dann aber von Scharlatanen
zusammengesetzt
werden. Die DIN ISO 9001 sollte die ganze Produktionskette von der
Herstellung
bis zum Aufbau beim Endverbraucher umfassen. Analoges sollte m. E.
auch
für den Test von Waren durch Stiftung Warentest gelten. - Positiv sei
hier vermerkt,
dass der Hersteller Viessmann mich bei der Fehlersuche in der Anlage
unterstützt hat. Wenn er mir aber früh genug mitgeteilt hätte, dass da
ein
unfähiger Heizungsbauer am Werk ist, hätte ich die Fa. X schon früher
hinauswerfen können und evtl. viel Geld gespart.
Der Bauherr als
Auftraggeber
ist juristisch gesehen, sowieso in einer schwachen Position. Er darf
eine Firma,
die Murks macht, nicht einfach hinauswerfen, sondern muss ihr genügend
(was
heißt „genügend“?) Gelegenheit zum Nachbessern geben. Wenn er das nicht
tut,
kann der Auftragnehmer den Auftraggeber auf Schadensersatz verklagen.
Den
(strengen) Nachweis, dass die Fa. X unfähig war, konnte ich als
Auftraggeber in
meinem Fall erst führen, als es für mich zu spät war.
Um die Folgen
von Insolvenz
zu mildern, sollte es eine Insolvenzversicherung oder ähnliches mit
klar umrissenen
Bedingungen (z. B. direkt in die VOB integriert) geben.
Bankbürgschaften helfen
da nicht immer weiter.
Bei
Solarkreisanlagen fällt
auf, dass zwar Hersteller diese als robust anpreisen, dann aber
Fachleute doch
hinter der vorgehaltenen Hand davor warnen, in den Kollektoren nicht zu
lange
den Stagnationszustand auftreten zu lassen. Ich wollte sechs
Kollektoren auf
dem Dach haben, um auch die Sonne im Frühjahr, Herbst und evtl. sogar
im Winter
nutzen zu können, auch zur Unterstützung der Heizung. Im Sommer sind
vier Kollektoren
voll ausreichend. Bei sechs Kollektoren würde häufig nicht genügend
Wärme
abgenommen, was offenbar keine der Kollektoranlagen auf Dauer verträgt,
ohne
dass diese Unzulänglichkeit aber offiziell ausgesprochen wird.
In Gesprächen
mit dem
Vorstand des VSHW entstanden folgende Vorschläge:
1.
Firmen
können in eine Handwerkskammer oder
Berufsgenossenschaft eintreten, müssen aber nicht (Entbürokratisierung).
2.
Falls
eine Firma Mitglied in einer Handwerkskammer
ist, ist sie auch gleichzeitig Mitglied eines
Insolvenzsicherungsvereines (wie
bei Banken). Falls die Firma insolvent wird, nachdem sie mit der
Ausführung
eines Auftrages begonnen hat, übernimmt der Insolvenzsicherungsverein
die
Fertigstellung des Werkes, die damit verbundenen Garantien, alle
Pflichten und
alle sonstigen Risiken, die sonst die in Insolvenz gegangene Firma
hätte tragen
müssen. Diese Übernahme der Sicherheiten gilt auch dann, wenn die Firma
den Auftrag
auszuführen beginnt und dann als Mitglied aus der betreffenden Kammer
ausscheidet. Der Insolvenzsicherungsverein kann eine andere Firma damit
beauftragen, das angefangene Werk zu Ende zu führen oder die
Garantiearbeiten
auszuführen. Der Insolvenzsicherungsverein würde umgekehrt aber auch
die
berechtigten Forderungen der Firmen gegenüber ihren Auftraggebern
übernehmen
und diese Forderungen dann, wenn möglich, bei den Auftraggebern
eintreiben.
3.
Die
Firmen, wenn sie Mitglied in einer Kammer sind,
müssen dem Auftraggeber die Mitgliedschaft in der Kammer schriftlich
angeben
(z. B. im Briefkopf) und dürfen damit auch werben.
4.
Die
Handwerkskammer oder die Berufsgenossenschaft
könnte auch die erste Anlaufstelle zur Schlichtung von Streitigkeiten
sein.
5.
Firmen,
die in keiner Kammer sind, müssen im
Kostenvoranschlag oder sonst wie schriftlich darauf hinweisen, dass
alle
Haftungen erlöschen, wenn die Firma erlischt.
6. Der Auftraggeber kann somit eine möglicherweise teurere aber abgesicherte Firma beauftragen oder eine billigere Firma mit Risiken. Das muss ihm jedoch von vornherein klar sein können.