Pfusch beim Einbau einer Ölheizung mit Solarunterstützung

 

1. Teil: Das Wirken der Heizungsfachfirma X

 

An unserem Einfamilienhaus wurden 2004 umfangreiche Sanierungs- und Ausbauarbeiten durchgeführt. Im Rahmen dieser Arbeiten wurde eine neue Ölheizung mit Solarunterstützung für Warmwasser und Heizung der Firma Viessmann, Allendorf, eingebaut. Mit der Ausschreibung der Arbeiten hatte ich einen Architekten betraut.

 

Die Heizungsfachfirma X gab das günstigste Angebot ab. Da mein Architekt keine Bedenken gegen diese Firma hatte und meinte, sie sei einer der kleineren Betriebe, wo der Chef noch mitarbeite, schloss ich am 25. Mai 2004 einen VOB-Bauvertrag einschließlich Schiedsgerichtsvereinbarung mit der Fa. X ab. Zusätzlich wurde mit ihr noch vereinbart, dass einige Leitungen für Gartenwasser, Heizung, Wasseranschluss und Abwasser verlegt werden sollten und diese Arbeiten nach Aufwand bezahlt würden.

 

Herr A. einer der beiden Geschäftsführer der Fa. X besichtigte den Heizungskeller und das Dach und bestellte dann nach Vertragsabschluss die Komponenten einer Viessmann-Heizungsanlage. Mein Architekt hatte aufgrund seiner Wärmebedarfsberechnung eine Kollektorfläche von insgesamt 15 m2 vorgegeben, was sechs Viessmann-Kollektoren entspricht. Mit Herrn A. wurde abgesprochen, dass die alte Heizung aus dem Heizungskeller zu transportieren ist, dann die zu diesem Zeitpunkt anwesenden Trockenbauer die Wand- und Deckenisolierungen im Heizungskeller vornehmen sollen und dann die neue Heizung eingebaut werden soll. Weiterhin hat der Architekt Herrn A. darüber informiert, dass zu diesem Zeitpunkt eine Dachdeckerfirma wegen anderer Arbeiten im Haus ist und der Architekt und ich immer da sind, wenn es Probleme z. B. mit der Leitungsführung ins Dach geben sollte. Wir sind beide keine Heizungsfachleute und gingen nun davon aus, dass Herr A. die genaue Planung der Heizungsanlage vornimmt. - Außerdem war an der Stelle im Wohnzimmer, wo die Anschlüsse für Wasser und Abwasser (als Vorbereitung für eine Küche) installiert werden sollten, wegen Fensterdurchbrüche eine Staubwand aufgebaut.

 

Im Juli 2004 kam dann ein Lastwagen mit den Einzelteilen der Heizung und die Teile wurden am Straßenrand in unserer Garageneinfahrt abgestellt. Da ich das so kommen sah, hatte ich vorher die Garage ausgeräumt und konnte die Monteure der Fa. X dazu bewegen, die empfindlichen und teuren Komponenten in die Garage zu schaffen. Dort blieben sie dann auch erstmal tagelang liegen, weil ja erst die alte Heizung ausgebaut und die Wärmeisolierung im Heizungsraum vorgenommen werden sollte. Es wurden fünf Indach-Kollektoren à 2,5 m2 mit Eindeckrahmen geliefert und im Garten gelagert. Die Monteure bauten die alte Heizung aus, verschwanden und tauchten vorerst nicht wieder auf. Entgegen der Absprache ihres Chefs mit dem Chef der Trockenbauer hatte der Kolonnenführer den anwesenden Trockenbauern nicht gesagt, dass und an welchen Stellen sie die Wärmeisolierung im Heizungsraum ausführen sollen, so dass keiner wusste, ob mit der Isolierung begonnen werden konnte oder nicht. Durch dieses völlig unkooperative Verhalten des Kolonnenführers der Fa. X kam unsere Terminplanung ins Trudeln. - Am nächsten Tag wurde der sechste Kollektor nachgeliefert und ich konnte sehen, wie er zu den übrigen in den Garten kam. Gott sei Dank waren Handwerker einer anderen Firma da, die abladen halfen.

 

Tage später kamen die Monteure der Fa. X wieder und begannen entgegen der Absprache mit der Montage der Kollektoren auf dem Dach anstatt mit der Montage der Heizung. Das führte dazu, dass meine Frau und ich uns mehrere Tage nicht warm duschen konnten. Dann stellten die Monteure fest, dass nur fünf anstatt sechs Kollektoren auf das Dach passten, d. h. der Chef hatte falsch oder überhaupt nichts geplant, frei nach dem Motto, irgendwie werden die Monteure die sechs Kollektoren schon auf das Dach kriegen. Die fünf Kollektoren wurden dann auf das Dach „gewurschtelt“. Den sechsten Kollektor nahm die Fa. X wieder zurück.

 

Erst dann hat die Fa. X die Komponenten für die Heizung mit Solarunterstützung für Warmwasser und Heizung im Heizungskeller eingebaut. Am 12. Aug. 2004 war die Heizung angeblich fertig gestellt, an dem Tag als meine Frau und ich unseren langfristig geplanten Urlaub antraten (erst am späten Nachmittag, ungewaschen und noch eingepudert vom Betonstaub aus unserem Wohnzimmer). Dann begann die Fa. X, nach harter Auseinandersetzung meines Architekten mit deren Kolonnenführer (ich erlebte davon noch den Anfang, weil ich als Bauherr selber begann, die Kellerdecke und Wohnzimmerwand aufzustemmen), ab dem 12. Aug. 2004 die noch zusätzlichen Arbeiten, wie das Verlegen von Leitungen für Wasser und das Setzen eines Heizkörpers in unserem Wohnzimmer durchzuführen. Ich erlebte gerade noch, weil wiederum mangels jeglicher Kooperation der Fa. X - hier mit den Maurern - bereits schon die Staubschutzwand abgebaut und deshalb das Wohnzimmer (mit den nicht abgedeckten Möbeln) in eine Staubwolke eingehüllt wurde. Dies wäre alles nicht nötig gewesen, weil die Maurerfirma besser in der Lage gewesen wäre, vorher schon die Öffnungen für die gewünschten Anschlüsse in die Wand zu stemmen. Herr A. als Chef der Fa. X war in Urlaub an den Plattensee gefahren und weder für den Architekten noch für mich erreichbar und der Kolonnenführer blieb unzugänglich. - So nahm das Chaos seinen Lauf.

 

Die Arbeiten wurden auch während unseres Urlaubes von dem Architekten betreut. Als meine Frau und ich aus dem Urlaub zurückkamen, lief die Heizung auf vollen Touren, angeblich weil die Wände getrocknet werden mussten und die Heizungsanlage, die nun angeblich fertig gestellt war, eingefahren werden sollte. Als sich dann aber nichts mehr tat und als die Fa. X auf Mahnungen meines Architekten nicht reagierte, habe ich dann Herrn A. schriftlich angemahnt und die Zusage erreicht, dass die Heizung am 10.09.2004 in Ordnung gebracht wird.

 

Am 10. Sept. 2004 vormittags erschien dann der Kolonnenführer der Fa. X, entlüftete den Solarkreislauf und füllte dann mit Wasser (!) nach, ordnete die Mappe mit der Dokumentation zu der Viessmann-Heizungsanlage und gab meiner Frau und mir eine kurze Einführung in die Anlage. Danach betätigte er auf mein inständiges Bitten hin die Entlüftungsventile des Solarkreislaufes im Spitzboden noch einmal, um weitere Luft aus dem Solarkreislauf abzulassen und ging mit dem Rat, alles genau zu lesen, denn wenn er wieder kommen müsse, werde es teuer, denn er käme von Bamberg.

 

Am gleichen Tag um etwa 13 Uhr schaltete die Anlage unplanmäßig ab. Von der Fa. X war niemand erreichbar. Ich las dann - gemäß dem Rat des Kolonnenführers - die ganzen Unterlagen und telefonierte zusätzlich mit einem Techniker der Fa. Viessmann in Allendorf. Ich hatte zwar vorher von der genauen Technik einer Solaranlage wenig Ahnung, kann jedoch als Physiker auch technische Einzelheiten und technische Mängel erkennen, wenn sie mir von Fachleuten erläutert werden.

 

Aus dem Telefongespräch und der Dokumentation zur Heizanlage ergab sich, dass das Ausdehnungsgefäß für den Solarkreislauf zu klein und der Durchsatz durch die Kollektoren viel zu gering war. Dies teilte ich der Fa. X schriftlich mit. In diesem Schreiben wies ich die Fa. X auch darauf hin, dass absolut kein Wasser in den Solarkreislauf gehört sondern nur das für diese Anlage vorgeschriebene Wärmeträgermedium (steht deutlich auf dem Kanister). Geglaubt wurde mir dies erst, als ich einen Techniker der Firma TYFOROP Chemie GmbH, Hamburg, am Telefon befragte und ich das Telefon dem Architekten gab, damit auch er das von dem Techniker geäußerte bestätigt bekam. (Die Anlage hätte zunächst auch mit dem Wasser im Wärmeträgermedium funktioniert, im nächsten Winter aber hätte das Wasser Eiskugeln gebildet und damit u. U. den Solarkreis zerstört.)

 

Die Fa. X hat auf mein energisches Drängen hin die Leitungen des Solarkreislaufes wieder leer geblasen, was schon ein Drama war, weil die Firma entgegen meiner Warnung glaubte, man könne die Leitung auch ausblasen, wenn die Sonne die Flüssigkeit zum Ausdampfen gebracht hat, mit der Folge, dass wir alle im Keller in einer Dampf-Glykol-Wolke standen. Am Morgen des nächsten Tages wurde dann nochmals ausgeblasen und der Kreislauf neu mit Wärmeträgermedium gefüllt. Auch das Ausdehnungsgefäß ist durch ein größeres Gefäß ersetzt worden und die in der Montageanweisung vorgeschriebene Einfüllvorrichtung wurde auf mein weiteres Drängen hin auch eingebaut.

 

Da der Solarkreislauf immer noch nicht funktionierte, forderte ich die Fa. X im Schreiben vom 04. Okt. 2004 auf, den Kreislauf vollständig mit Wärmeträgermedium zu füllen und für den vorgeschriebenen Durchsatz zu sorgen. Zum letzteren erklärte der Kolonnenführer der Fa. X: das regele die Pumpe so, darauf habe er keinen Einfluss.

 

Da ich mich auch direkt an die Fa. Viessmann wandte, fand bei uns ein Termin statt, bei dem von Mitarbeitern der Fa. Viessmann festgestellt wurde, dass die fünf Kollektoren anders zu verbinden sind, um den Strömungswiderstand herabzusetzen. Diese Arbeiten wurden dann am 20. und 21. Okt. 2004 bei uns durchgeführt. Dabei sind auch noch zwei Anschlüsse am Wärmespeicher geändert worden, weil ich feststellen musste, dass der Solarkreislauf nicht wie in der Montageanweisung angegeben, am Wärmespeicher angeschlossen war. Danach wurde wieder zum x-ten Mal Wärmeträgermedium eingefüllt.

 

Nach diesen Nachbesserungen funktionierte die Warmwasserbereitung halbwegs bzw. zeitweilig, die Heizungsunter­stützung aber immer noch nicht. Also begann ich, die Elektrik anhand der Pläne zu überprüfen und stellte fest, dass zwei Messfühler samt den zugehörigen Leitungen fehlten (die dazu erforderliche Tauchhülse hatte ich vorher bei der Reinigung des Heizungskellers unter einem der Öltanks gefunden). Da mir die Fa. X das nicht glaubte und behauptete, sie hätten alles gemacht, was ich wollte, teilte ich das der Fa. Viessmann mit, die am 19. Nov. 2004 erneut eine Besichtigung mit der Fa. X im Heizungskeller vornahm. Die beiden Mitarbeiter der Fa. Viessmann erläuterten dann der Fachfirma X, dass der Kunde Recht hat und die Messfühler wirklich fehlen. Außerdem wies ich darauf hin, dass die elektrischen Anschlüsse am Kessel nicht den Vorschriften entsprechen.

 

Am 08.11.2004 sollte ein von mir bestellter Elektrikermeister die elektrische Steuerung von einem Konvektor (in der Küche) am Kessel anschließen. Er bestätigte, dass die elektrischen Anschlüsse am Kessel so nicht bleiben könnten. Ich bat ihn, das aus sicherheitstechnischen Gründen Notwendigste zu ändern. Die Kosten dafür blieben an mir hängen.

 

Am 30. Nov. 2004 wurden dann die beiden Temperaturmessfühler eingebaut. Auch die von mir monierte elektrische Leitung wurde neu verlegt. Obwohl die Fa. X zusagte, mir eine Handpumpe zum Nachfüllen des Solarkreislaufes zu geben, erhielt ich keine.

 

Da die Heizungsunterstützung durch die Solaranlage immer noch nicht funktionierte, bat ich die Fa. X das elektronische Steuergerät für den Solarkreislauf richtig einzustellen und endlich den Solarkreislauf vollständig mit Wärmeträgermedium zu füllen.

 

Mahnungen, Fristsetzungen durch den Architekten und mich blieben erfolglos. Nachdem ein von mir hinzugezogener Rechtsanwalt an die Fa. X geschrieben hatte, kam dann am 02. März 2005 Herr A. mit seinem Kolonnenführer und stellten unter telefonischer Anleitung der Fa. Viessmann die Anlage richtig ein. Herr A. versprach, das noch fehlende Wärmeträgermedium in der folgenden Woche einzufüllen. - Es geschah aber gar nichts mehr.

 

Obwohl ich dies weiterhin angemahnt hatte, auch durch meinen Anwalt, habe ich danach von der Fa. X nichts mehr gehört und gesehen, bis ich Ende Mai 2005 beiläufig erfuhr, dass die Fa. X  Insolvenz angemeldet hat.

 

Ich rief dann beim Insolvenzgericht Bamberg an und bekam bestätigt, dass die Fa. X. tatsächlich Insolvenz angemeldet hat und man nannte mir auch den Insolvenzverwalter.

 

Nach Vermittlung durch die Fa. Viessmann beauftragte ich dann die Firma Fa. H+S Hauenstein GmbH, Möhrendorf, die Anlage fertig zustellen. Am 01. Juni 2005 fand bei uns wieder einmal ein Termin statt, bei dem ein Mitarbeiter der Firma Viessmann, Herr Hauenstein und ich den Solarteil der Heizungsanlage durchgingen. Ergebnis: Die Kollektoren waren teilweise falsch herum und verkantet eingebaut, falsch angeschlossen und außerdem mangelhaft befestigt. Die an sich neuwertige Rohrführung muss komplett ausgewechselt und die Kollektoren vom Dach herunter geholt werden. Es erwies sich, dass es billiger und technisch besser ist, die Indachkollektoren durch Aufdachkollektoren auszutauschen und das Dach an dieser Stelle neu einzudecken. Da zwei Kollektoren aufgrund des mangelhaft ausgeführten Solarkreises schon kaputt waren, wurde ein Kollektor durch einen neuen Kollektor ausgetauscht und auf den fünften Kollektor habe ich ganz verzichten müssen. Nachdem die Fa. H+S Hauenstein die Arbeiten durchgeführt hatte, lief die Anlage das erste Mal zufriedenstellend.

 

Ich hoffe, dass diese Schilderung einen Eindruck vermittelt, wie eine „Fachfirma“ ihre Kunden in Atem halten und zusätzliche Kosten verursachen kann. Weggelassen habe ich, was sonst noch alles an der Heizung falsch eingestellt war (z. B. die Kennlinien für eine Fußbodenheizung) und die Schilderungen, wann und wie oft bei den Montagearbeiten Wasser oder das Wärmeträgermedium in größeren Mengen im Heizungskeller ausgelaufen war und aufgewischt werden musste, oder wie Dachdecker die von der Fa. X mangelhaft ausgeführten Dachdeckerarbeiten korrigieren mussten. -  Bei einer solchen unqualifizierten Vorgehensweise darf man sich nicht wundern, dass so arbeitende Firmen insolvent werden.

 

Die Beseitigung der Mängel kostete mich „nur“ 5286 Euro, weil die Fa. Viessmann kulanterweise einen neuen Kollektor und das ganze Befestigungsmaterial kostenlos lieferte und die beiden zerstörten Kollektoren zurücknahm und verschrottete. Die Kosten für den beträchtlichen Zeitaufwand für Beratungen und Ortstermine hat sie auch übernommen. Hinzukommt, dass ich viele Wochen allein mit der Fehlersuche und dem Schriftverkehr verbracht habe und letztendlich auch noch die Wärmeisolierung im Spitzboden reparieren musste.

 

 

2. Teil: Lehren daraus

 

Die Sache war schief gelaufen, obwohl ich einen Architekten mit der Überwachung der Arbeiten beauftragt hatte. Dieser Architekt ist zwar auch Energieberater, ist jedoch kein Heizungsfachmann. Ich bin auch heute noch der Ansicht, dass eine Heizungsfachfirma ohne Aufsicht durch einen fachkundigen Architekten eine Heizung mit Solarkreislauf montieren können sollte. Ein Architekt hat nur dafür zu sorgen, dass die technischen Voraussetzungen, so wie die Heizungsfachfirma sie benötigt und anfordert, geschaffen werden.

 

In diesem Fall war es nötig, dass die neue Heizung zu einem genauen, vorher vereinbarten Termin eingebaut wurde. Vorher ging es nicht, weil der Platz für die Kollektoren auf dem Dach erst durch Verlegung eines Dachfensters im Rahmen der Haussanierung geschaffen wurde und die Wärmeisolierung im Keller parallel zum Heizungseinbau erfolgen musste. Danach sollten dann alle Wände wieder geschlossen, verputzt und tapeziert werden.

 

Erster Fehler: Die Terminplanung war zu weit nach hinten gerückt. Dadurch kam der ganze Umbau des Hauses in die Sommerferien.

Deutsche Handwerker fahren während der Bausaison in Urlaub, wenn sie gerade Arbeit hätten; manche Arbeiten kamen daher nur schleppend voran. Auch Herr A., der Chef der Heizungsfirma X., war im Urlaub.

Ein Grund dafür war, dass der Architekt die genaue Planung zu spät begonnen und nicht berücksichtigt hatte, dass auch Genehmigungen ihre Zeit kosten und z. B. für Haustürelemente erhebliche Lieferzeiten bestehen. Hier hätte ich als Bauherr bei meinem Architekten energischer auf die Termineinhaltung drängen müssen. Allerdings war auch die Witterung im Frühjahr und Sommer 2004 sehr ungünstig für Arbeiten an einem über einen längeren Zeitraum offenen und bewohnten Haus.

 

Zweiter Fehler: Wenn man eine zuverlässige Empfehlung für eine gute Firma hat, sollte man diese Firma nehmen, auch wenn sie teurer ist als andere. Man sollte sich dann unter Umständen auch über die Empfehlung des Architekten hinwegsetzen, wenn diese nicht fundiert ist.

 

Dritter Fehler: Ich hätte im Beisein meines Architekten (und evtl. eines weiteren Zeugen) Herrn A. genau fragen sollen, wie häufig und wie lange seine Firma schon Heizungsanlagen mit Solarunterstützung der Fa. Viessmann errichtet hat. Auf Grund früherer negativer Erfahrungen hätte ich sogar fragen sollen, ob er als Chef oder seine Mitarbeiter, die er schicken will, diese Erfahrung haben. (Vor dem Bau eines Wintergartens hatte uns die von uns beauftragte Firma als Referenzen fünf von ihr kurz vorher errichtete gute Wintergärten benannt. Als es aber bei uns während des Aufbaus Probleme gab, erfuhren wir erst, dass der fachkundige Mitarbeiter inzwischen die Firma verlassen hatte.)

 

Vierter Fehler: Mein Architekt ist ein ehrlicher Mensch, der aber Probleme hat, sich bei Firmen, die nicht kooperativ sind, durchzusetzen. Außerdem war er sehr firmenfreundlich eingestellt. Er erklärte mir, wenn Handwerker oder sonstige Bauarbeiter sich irgendwie verärgert fühlen, können sie dem Architekten (und damit dem Bauherrn) erheblichen Ärger machen, indem dann irgendwo absichtlich und unbemerkt Fehler eingebaut werden oder irgendeine Arbeit angeblich nicht gemacht werden kann. Ich hätte also trotz Architekt selber stärker schauen müssen, dass alles in Ordnung ist und mich nicht auf den Architekten verlassen dürfen. - Das gilt wohl allgemein.

 

Fünfter Fehler: Die Heizungsanlage musste (wegen des großen Terminverzugs) fertig gestellt werden, als meine Frau und ich in Urlaub waren. Als wir zurückkamen, hieß es, die Heizung sei fertig und laufe nur, weil die Wände getrocknet werden müssten. (Der Mörtel musste vorher stellenweise sehr dick aufgetragen werden und anschließend durchtrocknen.)

Aus diesem Grund bemerkten wir erst sehr spät, das nur die Ölheizung funktionierte aber nicht der Solarkreislauf. Im Nachhinein betrachtet, wäre es besser gewesen, die Überprüfung der Heizungsanlage gleich nach dem Urlaub durchzuführen und dazu den Chef der Heizungsfirma herbeizuzitieren.

 

Sechster Fehler: Mein Architekt hat die Rechnungen für die Heizungsanlage überprüft und als korrekt bezeichnet. Für die letzte Rechnung traf das aber nicht zu, denn die Rechnung war überhöht. Außerdem erklärte mir mein Architekt, die Gesetzgebung sei sehr restriktiv: wenn eine Arbeit abgeschlossen ist, könne ich höchstens 5% bis zur endgültigen Abnahme einbehalten und angeblich seien bei den Abschlagszahlungen mindestens 5% einbehalten worden. Und ich würde noch eine komplette Abschlussrechnung erhalten. Das war falsch. Hier hatte der Architekt grob versagt. Da ich glaubte, die Heizungsanlage sei fertig, zahlte ich. Das wiederum war ein großer Fehler von mir. Vernünftigerweise hätte ich erst zahlen sollen, wenn ich selber gesehen hätte, dass die Anlage und die Abschlussrechnung in Ordnung sind. Ein Fehler bestand auch darin, dass weder von meinem Architekten noch von mir darauf geachtet worden war, ob die Leistungen für Heizung und für die Zusatzarbeiten völlig getrennt von einander abgerechnet worden sind. Es stellte sich dann heraus, dass ein großer Teil der Arbeitszeit, die für die Suche nach Fehlern in der Heizungsanlage aufgewandt wurde und die Heizungsfirma hätte übernehmen müssen, auf die Rechnung für die Zusatzarbeiten gesetzt worden war. Darauf hat mich mein Architekt viel zu spät hingewiesen.

 

Siebter Fehler: Ich hätte wesentlich schneller einen Anwalt einschalten sollen. Leider sind die Gesetze bzw. der VOB-Vertrag sehr ungünstig für Bauherrn gegenüber unseriösen Firmen abgefasst. Ich musste der Firma erst genügend Zeit für Nachbesserungen geben und die technischen Fehler im Solarkreislauf beweisen. Der Nachweis gelang mir zwar mit Unterstützung durch die Fa. Viessmann; ich musste die Fehler aber erst selber finden. Mein Architekt ließ mich dabei allein, ich vermute weil er selber unsicher war, aber auch den Chef der Heizungsfirma X schützen wollte. Die Fehlersuche kostete mich sehr viel Zeit und zwischenzeitlich meldete die Fa. X Insolvenz an. Dann erst sagte der Architekt, dass es schlimm ist, wenn sich eine Firma durch Insolvenz ihrer Verantwortung entzieht. - Vielleicht hätte aber der schnellere Einsatz eines Anwaltes zu einem Rechtsstreit (vor Schiedsrichtern) geführt, den ich vielleicht sogar gewonnen hätte. Dann hätte ich aber auch noch die Schiedsrichter und meinen Anwalt bezahlen dürfen, weil dann die Heizungsfirma Insolvenz angemeldet hätte. - Deshalb war der siebte Fehler vielleicht doch kein Fehler.

 

Ich könnte meinen Architekten auf Schadensersatz verklagen. Aber erstens widerstrebt mir das, weil er sonst eigentlich ehrlich mit mir umgegangen ist und er wegen seiner Ehrlichkeit bisher auch keine Reichtümer angehäuft hat. Er hatte während der Planungsphase gesagt, dass er zwar Energieberater sei aber von Heizungsbau keine Ahnung habe, und hatte sich deshalb nur widerstrebend mit der Heizung befasst. Außerdem führen solche Schadensersatzforderungen vor Gericht bekanntlich selten zum Erfolg, unabhängig davon ob man im Recht ist oder nicht.

 

Fazit: Der Auftraggeber sollte - wenn er Zweifel hat - von einem Fachmann die Solaranlage prüfen lassen und dann ggf. erst zahlen. Der Architekt alleine nützt da nicht viel.

 

 

3. Teil: Allgemeine Fragen

 

Diese oben beschriebenen Geschehnisse werfen einige allgemeine Fragen auf:

 

Es kann m. E. nicht Sinn einer GmbH sein, dass ein Auftragnehmer als Fachfirma für seine groben Fehler bzw. für seine nachweisliche Unfähigkeit in keiner Weise persönlich gerade zu stehen braucht, sondern sich einfach durch Insolvenz seiner Verantwortung entledigen und dann vielleicht wieder unter einem anderen Namen weiter sein Unwesen treiben kann.

 

Man fragt sich, wie eine Firma, wie die Fa. X, überhaupt die Zulassung bekommen kann, auf dem Gebiet Solarheizung tätig zu werden. Heute reicht handwerkliches Geschick allein nicht mehr aus, sondern es ist auch technisches Wissen um die Solartechnik erforderlich, das z. B. durch entsprechend intensive Schulungen u. a. durch den Hersteller erworben werden kann. Bei der Fa. X handelte es sich nicht um eine Schwarzarbeiterfirma aus dem benachbarten Ausland, sondern um (angebliche?) Fachleute mit Meistertitel, sonst wäre sie wohl nicht bei einer Handwerkskammer eingetragen. Wenn Meistertitel und Berufsorganisation nicht bewirken, dass ausreichende Fachkenntnisse vorhanden sind und seriös gearbeitet wird, kann man den Meistertitel auch - wie von der EU gefordert - abschaffen (Entbürokratisierung). Das mindeste wäre, dass unseriöse Firmen aus der Berufsorganisation ausgeschlossen würden und dies bekannt gegeben würde, um weiteren Schaden zu verhindern.

 

Bei Insolvenz müsste per Gesetz geprüft werden, ob sie ohne Verschulden des Betreffenden eingetreten oder ob sie grobfahrlässig, wenn nicht gar gewollt herbeigeführt worden ist. Wie ich von einem Unternehmensberater, der Insolvenzen abwickelt, gehört habe und mir von einer Anwältin, die in der Wirtschaft tätig ist, bestätigt wurde, sind die meisten Insolvenzen auf Missmanagement und nicht auf schlechte Zahlungsmoral der Auftraggeber zurückzuführen. Man wird daher von staatlicher Seite (Gesetzgebung und Justiz) nicht umhin können, dafür zu sorgen, dass die für eine Insolvenz Verantwortlichen diese Verantwortung auch wirklich zu tragen haben und zwar zivil- und strafrechtlich.

 

Wenn ein Hersteller nur in Teilbereichen seiner Produktionskette eine Qualifizierung nach DIN ISO 9001 durchführt, ist dies m. E. sinnlos. Diese DIN-Norm soll ja gerade sicherstellen, dass der Endverbraucher ein qualifiziertes Produkt erhält. Im Fall der Solaranlage hilft es dem Bauherrn nur bedingt, wenn die Bauteile eines Herstellers hervorragend sind, dann aber von Scharlatanen zusammengesetzt werden. Die DIN ISO 9001 sollte die ganze Produktionskette von der Herstellung bis zum Aufbau beim Endverbraucher umfassen. Analoges sollte m. E. auch für den Test von Waren durch Stiftung Warentest gelten. - Positiv sei hier vermerkt, dass der Hersteller Viessmann mich bei der Fehlersuche in der Anlage unterstützt hat. Wenn er mir aber früh genug mitgeteilt hätte, dass da ein unfähiger Heizungsbauer am Werk ist, hätte ich die Fa. X schon früher hinauswerfen können und evtl. viel Geld gespart.

 

Der Bauherr als Auftraggeber ist juristisch gesehen, sowieso in einer schwachen Position. Er darf eine Firma, die Murks macht, nicht einfach hinauswerfen, sondern muss ihr genügend (was heißt „genügend“?) Gelegenheit zum Nachbessern geben. Wenn er das nicht tut, kann der Auftragnehmer den Auftraggeber auf Schadensersatz verklagen. Den (strengen) Nachweis, dass die Fa. X unfähig war, konnte ich als Auftraggeber in meinem Fall erst führen, als es für mich zu spät war.

 

Um die Folgen von Insolvenz zu mildern, sollte es eine Insolvenzversicherung oder ähnliches mit klar umrissenen Bedingungen (z. B. direkt in die VOB integriert) geben. Bankbürgschaften helfen da nicht immer weiter.

 

Bei Solarkreisanlagen fällt auf, dass zwar Hersteller diese als robust anpreisen, dann aber Fachleute doch hinter der vorgehaltenen Hand davor warnen, in den Kollektoren nicht zu lange den Stagnationszustand auftreten zu lassen. Ich wollte sechs Kollektoren auf dem Dach haben, um auch die Sonne im Frühjahr, Herbst und evtl. sogar im Winter nutzen zu können, auch zur Unterstützung der Heizung. Im Sommer sind vier Kollektoren voll ausreichend. Bei sechs Kollektoren würde häufig nicht genügend Wärme abgenommen, was offenbar keine der Kollektoranlagen auf Dauer verträgt, ohne dass diese Unzulänglichkeit aber offiziell ausgesprochen wird.

 

In Gesprächen mit dem Vorstand des VSHW entstanden folgende Vorschläge:

 

1.       Firmen können in eine Handwerkskammer oder Berufsgenossenschaft eintreten, müssen aber nicht (Entbürokratisierung).

2.       Falls eine Firma Mitglied in einer Handwerkskammer ist, ist sie auch gleichzeitig Mitglied eines Insolvenzsicherungsvereines (wie bei Banken). Falls die Firma insolvent wird, nachdem sie mit der Ausführung eines Auftrages begonnen hat, übernimmt der Insolvenzsicherungsverein die Fertigstellung des Werkes, die damit verbundenen Garantien, alle Pflichten und alle sonstigen Risiken, die sonst die in Insolvenz gegangene Firma hätte tragen müssen. Diese Übernahme der Sicherheiten gilt auch dann, wenn die Firma den Auftrag auszuführen beginnt und dann als Mitglied aus der betreffenden Kammer ausscheidet. Der Insolvenzsicherungsverein kann eine andere Firma damit beauftragen, das angefangene Werk zu Ende zu führen oder die Garantiearbeiten auszuführen. Der Insolvenzsicherungsverein würde umgekehrt aber auch die berechtigten Forderungen der Firmen gegenüber ihren Auftraggebern übernehmen und diese Forderungen dann, wenn möglich, bei den Auftraggebern eintreiben.

3.       Die Firmen, wenn sie Mitglied in einer Kammer sind, müssen dem Auftraggeber die Mitgliedschaft in der Kammer schriftlich angeben (z. B. im Briefkopf) und dürfen damit auch werben.

4.       Die Handwerkskammer oder die Berufsgenossenschaft könnte auch die erste Anlaufstelle zur Schlichtung von Streitigkeiten sein.

5.       Firmen, die in keiner Kammer sind, müssen im Kostenvoranschlag oder sonst wie schriftlich darauf hinweisen, dass alle Haftungen erlöschen, wenn die Firma erlischt.

6.       Der Auftraggeber kann somit eine möglicherweise teurere aber abgesicherte Firma beauftragen oder eine billigere Firma mit Risiken. Das muss ihm jedoch von vornherein klar sein können.


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